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AGB für Tagesreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tagesreisen

Geschäftsbedingungen für Tagesreisen (Tagesangebote) der Kurverwaltungsgesellschaft MbH Waldbronn

Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, nachfolgend „Gast“ genannt und der Kurverwaltungsgesellschaft mbH Waldbronn, nachfolgend KVG abgekürzt,
zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen
vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Stellung der KVG; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit rechtswirksam vereinbart, ausschließlich für Verträge über Angebote der KVG, bei denen die gesamte Leistungserbringung nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 500,- pro Person nicht übersteigt (Tagesreisen nach § 651a Abs.(5) Nr. 2 BGB). Für das Vertragsverhältnis zwischen der KVG und dem Gast gelten demnach nicht die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB zu gewöhnlichen Pauschalreiseverträgen.

1.2. Die KVG erbringt die ausgeschriebenen Einzelreiseleistungen (Tagesreisen) als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Gastes.

1.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und der KVG finden in erster Linie die mit KVG getroffenen Vereinbarungen Anwendung, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB bzw. den Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB, nämlich

a) Bei Führungen, Besichtigungen, Wellnessanwendungen oder medizinischen Anwendungen sowie dem Zugang zur Albtherme Waldbronn mit ihren sämtlichen Einrichtungen: Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB

b) Für Restaurationsleistungen (Essen, Getränke, Imbiss, Vesper): Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB.

1.4. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit der KVG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit der KVG ausschließlich deutsches Recht Anwendung

1.5. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf Tagesreiseleistungen von KVG. Auf Pauschalreiseverträge und mehrtägige Reiseleistungen, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen der Tourismusgemeinschaft Albtal Plus e.V. Anwendung.

2. Vertragsschluss; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten

2.1. Für alle Buchungen von Tagesreiseleistungen gilt:

a) Grundlage des Angebots der KVG und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung des Tagesreiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) KVG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Gastes bleiben davon unberührt.

2.2. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder Onlinebuchung erfolgen kann, bietet der Gast der KVG den Abschluss des Vertrages über die Tagesreise verbindlich an. Erfolgt die Buchung durch die Buchungsperson für mehrere Personen oder eine Gruppe, so ist im Fall des Zustandekommens des Tagesreisevertrages ausschließlich die Buchungsperson zahlungspflichtiger Vertragspartner der KVG soweit die Buchungsperson nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter anderer Personen handelt. Entsprechendes gilt bei Buchungen durch Unternehmen, Behörden, Vereine und Institutionen.

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt die Übermittlung der Buchung des verbindlichen Vertragsangebots des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“. Die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet noch keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Tagesreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Die KVG ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

2.4. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und kann insbesondere bei mündlichen und telefonischen Buchungen rechtsverbindlich für den Gast und die KVG auch ohne schriftliche Buchungsbestätigung erfolgen. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Tagesreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser am Bildschirm des Gastes dargestellten Buchungsbestätigung zu Stande.

3. Leistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung der KVG besteht aus der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung und mit dem Gast gegebenenfalls zusätzlich ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Von der Leistungspflicht der KVG nicht umfasst ist eine Beratung des Gastes im Hinblick auf persönliche körperliche oder gesundheitliche Voraussetzungen, die zur Nutzung der Leistungen gegeben sein müssen.

3.3. Die KVG verspricht oder garantiert keinen Heil- oder Kurerfolg bei medizinischen Leistungen oder Wellnessanwendungen.

3.4. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der KVG, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.5. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von der KVG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.6. Angaben zur Dauer von Leistungen (insbesondere Führungen, Behandlungen, Anwendungen) sind Circa-Angaben.

3.7. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit der KVG. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. der KVG vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch KVG bestehen keine Ansprüche des gastes auf Erstattung von Kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Bei Buchungen an der Kasse der Albtherme Waldbronn selbst, anderen Geschäftsräumen der Kurverwaltungsgesellschaft Waldbronn mbH, sowie in Tourist-Informationen und Kurverwaltungen der Touristikgemeinschaft Albtal Plus e.V. ist der Gesamtbetrag sofort in bar, mit Kreditkarte oder durch Zahlung mit EC-Karte zahlungsfällig.

4.2. Bei Zahlungen gegen Rechnungsstellung, die einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der KVG bedürfen, sowie bei Onlinebuchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungen, die 2 Wochen vor Leistungsbeginn erfolgen, sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung auf das angegebene Konto der KVG zahlungsfällig. Bei kürzeren Buchungen ist die Zahlung an die von der KVG in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Stelle vor Leistungsbeginn zu leisten.

a) Leistet der Gast nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl KVG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist KVG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 6 zu belasten.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Reiseleistungspreises besteht kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der Tagesreiseleistungen.

5. Umbuchungen

5.1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Reiseleistung, der Uhrzeit, der Leistungsart oder des Leistungsumfangs (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die KVG bis 3 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt €10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Gast bleibt es vorbehalten der KVG nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall hat der Gast nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

5.2. Umbuchungswünsche des Gastes, die später als 3 Werktage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Kündigung des Tagesreisevertrag gemäß Ziffer 6. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Kündigung; Rücktritt; Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Im Falle des Rücktritts / der Kündigung / der Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Gast kann KVG eine angemessene Vergütung (Stornokosten) verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KVG zu vertreten ist und KVG zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist.

6.2. KVG berechnet seine Stornokosten unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Leistung sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Leistungen. Soweit solche Stornokosten in der Leistungsausschreibung festgelegt sind, gelten diese vorrangig. Andernfalls werden die Stornokosten nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgender Stornostaffel berechnet:

a)      ab Buchung bis zum 15. Tag vor Beginn der Leistung: kostenfrei
b)     
ab dem 14. Tag vor Beginn der Leistung:  10 €
c)     
ab dem 3. Tag vor Beginn der Leistung, bis zum Tag des Beginns der Leistung
         oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistung: 90 % des Leistungspreises;

6.3. Dem Gast bleibt es in jedem Fall unbenommen, der KVG nachzuweisen, dass der KVG überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Vergütungsanspruch entstanden ist als die geforderten Stornokosten.

6.4. KVG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkret berechnete Vergütung zu fordern, soweit KVG nachweist, dass KVG wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht KVG einen solchen Anspruch geltend, so ist KVG verpflichtet, die geforderte Vergütung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Reiseleistungen von KVG sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

7. Obliegenheiten des Gastes

7.1. Der Gast ist verpflichtet, Mängel der vertraglichen Leistungen gegenüber der KVG bzw. der von ihr benannten Stellen oder Personen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt eine solche Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen aus vom Gast zu vertretenden Gründen und wäre eine Abhilfe durch die KVG möglich und für den Gast zumutbar gewesen, so entfallen Ansprüche des Gastes auf Minderung und Schadensersatz aufgrund solcher Mängel.

7.2. Der Gast ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die zur ordnungsgemäßen Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen aktuellen und allgemeinen gesundheitlichen Verfassung zu überprüfen und hierzu gegebenenfalls vorher auch ärztlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

7.3. Soweit die Leistungserbringung eine Mitwirkung des Gastes, insbesondere auch hinsichtlich Kleidung und Ausrüstung voraussetzt, ist der Gast zu dieser Mitwirkung verpflichtet.

7.4. Der Gast hat Anweisungen des Personals im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nachzukommen, soweit diese objektiv zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und für den Gast zumutbar sind, insbesondere soweit die Befolgung solcher Anweisungen zur Vermeidung von Gefahren für Körper und Gesundheit des Gastes erforderlich sind.

7.5. Verstöße des Gastes gegen seine Obliegenheiten nach Ziff. 8.2 - 8.4 berechtigen die KVG, den Vertrag mit dem Gast ordentlich oder fristlos zu kündigen und ihn von der Leistungserbringung auszuschließen. Die von der KVG mit der Erbringung der Leistung beauftragten Personen sind insoweit bevollmächtigt, entsprechende Kündigungserklärungen abzugeben. Entsprechendes gilt, wenn der Gast die Leistungserbringung, andere Gäste, das Personal, die Einrichtung oder dritte Personen in einem solchen Umfang erheblich stört, dass eine sofortige fristlose Kündigung des Vertrages objektiv gerechtfertigt ist.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. KVG kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung von KVG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2. Kündigt KVG, so behält KVG den Anspruch auf den Leistungspreis; KVG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die KVG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

 

9. Haftung der KVG; Versicherungen

Eine Haftung von KVG für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von KVG oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der KVG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9.1. Die KVG haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von der KVG ursächlich oder mitursächlich war.

9.2. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten keine Versicherungen zu Gunsten des Gastes. Dem Gast wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch KVG stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungserbringungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Reiseleistungen ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Reiseleistungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

10.3. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der KVG bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.

10.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des KVG vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Reiseleistungsangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

10.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes unberührt.

11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und KVG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gast kann KVG nur am Sitz von KVG verklagen.

11.2. Für Klagen der KVG gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Vertragspartner, die Kaufleu-te, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Perso-nen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Aus-land haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der KVG vereinbart.

11.3. Die vorstehenden Bestimmung gilt nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmun-gen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und der KVG anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die ent-sprechenden deutschen Vorschriften.

11.4. Die KVG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-gung darauf hin, dass die KVG nicht an einer freiwilligen Verbraucher-streitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeile-gung zukünftig für die KVG verpflichtend würde, informiert die KVG die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 

 

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Anbieter und Vertragspartner ist:

Kurverwaltungsgesellschaft mbH Waldbronn
Marktplatz 9, 76337 Waldbronn
E-Mail: kurverwaltung@waldbronn.de
Geschäftsführer: Christian Stalf
Amtsgericht Mannheim, HRB 360 345